Schweizer-Marktplatz

· 4 Min. Lesezeit

Neue Adresse oder neuer Firmenname: Wo Sie Änderungen melden müssen

Ein Umzugskarton und ein neues Firmenschild vor einer Tür in einem Schweizer Quartier

Wenn sich Adresse, Firmenname oder Telefonnummer ändern, müssen Sie die neue Angabe an allen Stellen nachtragen, an denen Ihr Betrieb auftaucht: beim Handelsregister, bei Ämtern und Banken, auf der Website, im Google-Profil, in Verzeichnissen und auf Social Media. Wer nur einen Teil anpasst, hinterlässt widersprüchliche Angaben. Das verunsichert Kundinnen und Kunden und auch Suchsysteme.

Warum ist das so wichtig?

Menschen und Maschinen vergleichen Angaben. Steht auf Ihrer Website die neue Adresse, im Verzeichnis aber noch die alte, wissen weder Besucher noch Suchmaschinen, was stimmt. Im schlimmsten Fall fahren Kunden zur falschen Adresse oder rufen eine Nummer an, die es nicht mehr gibt.

Was muss ich zuerst anpassen?

  1. Handelsregister: Ist Ihre Firma eingetragen, melden Sie Änderungen von Name oder Sitz dem Handelsregisteramt Ihres Kantons. Änderungen werden erst mit dem Eintrag offiziell. Die Angaben sind danach öffentlich einsehbar, zum Beispiel über Zefix.
  2. Steuer- und Sozialversicherungsstellen: Mehrwertsteuer, Steuerverwaltung und Ausgleichskasse brauchen die neue Adresse, wenn Sie dort geführt werden.
  3. Bank, Versicherungen, Lieferanten: Konto, Policen und Verträge auf die neuen Angaben umstellen.
  4. Post: Einen Nachsendeauftrag einrichten, damit nichts verloren geht.

Wo muss ich online nachtragen?

  • Eigene Website: Kontaktseite, Impressum, Fusszeile, Rechnungs- und Mailvorlagen.
  • Google-Unternehmensprofil: Adresse, Telefon, Name. Wie Sie das Profil pflegen, steht im Artikel Google-Unternehmensprofil einrichten.
  • Verzeichnisse: Auch im Schweizer-Marktplatz melden Sie Änderungen über «Mein Eintrag» oder das Formular «Änderung melden».
  • Social Media: Seiten- und Profilangaben, Kurzbeschreibung, Link.
  • Branchenportale und Mitgliedschaften: Verbände, Zertifizierungsstellen, Bewertungsportale.

Was gehört auf die Checkliste für Papier und Druck?

Visitenkarten, Briefpapier, Rechnungen, Stempel, Fahrzeugbeschriftung, Schilder, Prospekte. Planen Sie eine Übergangszeit ein und vermerken Sie die Änderung auf Rechnungen und Mails.

Wie informiere ich meine Kundschaft?

Schreiben Sie eine kurze Mitteilung mit Datum der Änderung und neuer Adresse oder Nummer. Hängen Sie bei einem Umzug einen Hinweis an die alte Tür. Auf der Website lohnt sich ein Hinweis auf der Startseite für die ersten Wochen.

Wie gehe ich konkret vor?

  1. Stichtag festlegen.
  2. Offizielle Stellen informieren (Handelsregister, Steuern, Bank, Versicherungen).
  3. Website und Mailsignatur am Stichtag umstellen.
  4. Google-Profil, Verzeichnisse und Social Media am selben Tag nachziehen.
  5. Nach zwei Wochen prüfen: Suchen Sie Ihren Betrieb bei Google und in Verzeichnissen und kontrollieren Sie, ob überall die neuen Angaben stehen.

Zuletzt aktualisiert:

Häufige Fragen

Wo melde ich einen neuen Firmennamen zuerst?

Beim Handelsregisteramt Ihres Kantons, wenn die Firma eingetragen ist. Erst mit dem Eintrag ist die Änderung offiziell.

Muss ich auch Verzeichnisse anpassen?

Ja. Widersprüchliche Angaben verunsichern Kundschaft und Suchsysteme. Passen Sie alle Fundstellen am selben Tag an.

Wie melde ich Änderungen im Schweizer-Marktplatz?

Über «Mein Eintrag» nach der Anmeldung oder über das Formular «Änderung melden».

Wie informiere ich meine Kundschaft?

Mit einer kurzen Mitteilung, einem Hinweis auf der Website und bei einem Umzug an der alten Tür.

Weitere Artikel

Ihre Firma ins Verzeichnis eintragen

Das Formular dauert etwa fünf Minuten. Wir prüfen den Eintrag und veröffentlichen ihn.

Eintrag einreichen